AGB Home Staging und Redesign

 

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt österreichisches Recht.

2. Vertragsschluss

Preisangaben in Anzeigen sind frei bleibend und unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Bestellung des Kunden stellt lediglich ein Angebot zum Vertragsschluss dar, an das der Kunde gebunden ist. Neuvermöbelt ist berechtigt, dieses Angebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Nimmt Neuvermöbelt das Angebot während dieser Frist nicht an, endet damit die Bindung des Kunden an sein Angebot.

Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, ohne dass Neuvermöbelt eine eindeutige und von ihr bestätigte Stornierung der Bestellung vorliegt, behält sich Neuvermöbelt das Recht vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese belaufen sich auf 50 % des Auftragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass geringere Kosten entstanden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Mietpreis der Requisiten bei Auftragsvergabe als aconto auf den Gesamtbetrag zu entrichten. Auf jeden Fall vor dem Stagingtermin.

4. Lieferfristen

Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn Neuvermöbelt die Verbindlichkeit schriftlich ausdrücklich zugesagt hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen um die Dauer der Störung.

5. Optischer Eindruck

Neuvermöbelt haftet nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der durchgeführten Dekorationsarbeiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei derartigen Planungen immer um subjektive Gestaltungen handelt, deren Gefallen vom Geschmack des jeweiligen Betrachters abhängt. Dies ist dem Kunden bewusst. Neuvermöbelt übernimmt keine Garantie für den Verkauf der Immobilie bzw. die Höhe des Kaufpreises.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Neuvermöbelt bzw. von ihren Erfüllungsgehilfen bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden.

7. Datenschutz

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass Neuvermöbelt die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichert und verarbeitet.

8. Urheberrechte

An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Entwürfen behält sich Neuvermöbelt das Eigentum und sämtliche Urheberrechte vor, insbesondere die Darstellung im Rahmen einer anonymisierten Fassung im Internet oder in Printmedien zu Dokumentations- oder Werbezwecken.

Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies bereits bei der Auftragserteilung mitteilen.

9. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gegenüber Kaufleuten gilt für alle aus der Geschäftsverbindung begründeten Ansprüche der Gerichtsstand Wien als vereinbart.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, bzw. werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.

Für Ausstattung, Mobiliar und Accessoires gelten die folgenden speziellen Regelungen:

1. Die Entscheidung über die Ausstattung der Räume trifft im Rahmen der vertraglichen Festlegungen ausschließlich Neuvermöbelt.

2. Der Inhalt und Umfang eines Mietvertrages über die Einrichtungsgegenstände wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Neuvermöbelt fixiert.

3. Bei Annahme der Mietgegenstände hat der Auftraggeber oder dessen Vertreter die Obliegenheit, sich von der Übereinstimmung der bestellten Menge zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem an Neuvermöbelt zurückzusendenden Lieferschein zu vermerken.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese sofort anzuzeigen. Spätere Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Werbematerialien dürfen nur nach Zustimmung von der Neuvermöbelt auf den Mietgegenständen angebracht werden. Außerdem trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er unverzüglich Neuvermöbelt anzuzeigen.

6. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände wie übernommen und grundgereinigt an Neuvermöbelt bzw. ihre Erfüllungsgehilfen zurückzugeben. Soweit die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht grundgereinigt sind, ist Neuvermöbelt berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.

7. Ist vereinbart, dass Neuvermöbelt die Mietgegenstände abholt, sind diese zur Abholung bereit zu halten.

8. Der Auftraggeber haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, und jeden Verlust der Mietgegenstände bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung des Auftraggebers verlängert sich entsprechend, wenn sich die Rückgabe oder Abholung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert. Dabei ist es unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust der Mietgegenstände durch den Auftraggeber oder einen Dritten verursacht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an Neuvermöbelt abzutreten. 

9. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber die Wiederbeschaffungskosten sowie die Versand- und Transportkosten zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten, hat der Auftraggeber ebenfalls Wiederbeschaffungskosten zu erstatten.

Da sich der Mietpreis des einzelnen Objektes aus 40% des Anschaffungswertes berechnet, ist der Ersatzwert das 2,5 des Mietpreises. Das wäre im o.g. Fall zu zahlen. 

10. Gibt der Auftraggeber die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Mietzeitraum, welcher im Mietvertrag fixiert ist, bis zur Rückgabe an Neuvermöbelt  ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Rückgabeverpflichtung trotz Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, kann die Neuvermöbelt Schadensersatz in Höhe des Wertes der nicht zurückgegebenen Mietgegenstände verlangen.

11. Die vereinbarte Miete für die gesamte Mietzeit wird in Höhe von 100% bei Auftragsbestätigung fällig. Ausnahmen hiervon können im Mietvertrag vereinbart werden.

12. Bei nicht erfolgter Zahlung steht Neuvermöbelt ein Zurückbehaltungsrecht an der gesamten Mietsache zu. Andere vertragliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

13.Der restliche Zahlungsanspruch (Gagen,Transportkosten) wird 8 Tage nach Rechnungsstellung fällig im Normalfall 8 Tage nach Fertigstellung und offizieller Übergabe.

12. Eine Teilkündigung eines Auftrages ist nicht möglich.